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BGH, 14.06.1993 - II ZR 141/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 07.06.1993 - II ZR 141/92
- BGH, 14.06.1993 - II ZR 141/92
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- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus BGH, 14.06.1993 - II ZR 141/92
Die Gründe, die der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. Juli 1973 (1 BvR 153/69, NJW 1974, 229, 230 f.) zur Vereinbarkeit des sachlich mit § 116 Nr. 2 ZPO übereinstimmenden damaligen § 114 Abs. 4 ZPO betreffend das frühere Armenrecht mit Art. 3 GG angeführt hat, daß nämlich dieses Grundrecht keine Handhabe dafür gibt, den Anspruch des Menschen auf eine fürsorgliche Hilfe des Staates auf juristische Personen zu erstrecken (…NJW a.a.O. S. 230), beschränken sich nicht auf Aktivprozesse, sondern sind in gleicher Weise gültig, wenn eine juristische Person oder parteifähige Vereinigung einen Passivprozeß führt.